Seit dem 01.01.2014 gibt es die sogenannte Vollmachtsdatenbank, welche es uns ermöglicht sämtliche Vollmachten unserer Mandanten gegenüber der Finanzverwaltung über eine Datenbank zu verwalten. Neben den allgemeinen Vertretungsvollmachten wird in dieser Datenbank auch hinterlegt, ob wir Zugriff auf das elektronische Steuerkonto erhalten und neu ab 2014 können wir (bei Zustimmung der Mandanten) auf die Daten zugreifen, die die Arbeitgeber, Krankenkassen und Rentenversicherungen an die Finanzverwaltung übermittelt haben – Stichwort: vorausgefüllte Steuererklärung.
Gerade im Bereich der Renteneinkünfte und Krankenkassenbeiträge können diese Information in der Zukunft helfen, Abweichungen im Vorfeld abzuklären und die Zahl der notwendigen Einsprüche zu minimieren. Dafür benötigen wir allerdings eine neue Vollmacht der Mandanten, welche wir in den nächsten Wochen nach und nach verteilen.
Nach der Registrierung erhalten unsere Mandanten ein Anschreiben der Finanzverwaltung, wo der Vollmacht widersprochen werden kann. Tun sie nichts, bekommen wir die Vollmacht. Sie müssen also im Zweifel aktiv widersprechen.
Jeder Bürger muss eine eigene Vollmacht ausfüllen, da diese auf die Steuer-ID zurückgreift, somit müssen bei Ehegatten beide jeweils eine Vollmacht erteilen.
Wir verweiden diesbezüglich auch auf die Seite der Steuerberaterkammer München bzw. Bundessteuerberaterkammer, wo nochmals einige Informationen zusammengefasst sind:
http://www.steuerberaterkammer-muenchen.de/vollmachtsdatenbank.html