Immer wieder werden wir von Mandanten gefragt, welche Lohnsteuerklasse denn eigentlich die “beste” wäre? Um es gleich mal vorweg zu nehmen: für die letztendlich festzusetzende Einkommensteuer ist es unerheblich, welche Steuerklasse man hat. Diese wirkt sich nämlich nur auf die monatlich abzuziehende Lohnsteuer aus, nicht aber auf die Jahressteuer.

Oder anders gesagt: Wenn ein Eherpaar ohne Kinder in 2014 ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000 € hatte, dann beträgt die festzusetzende Einkommensteuer immer 8.078 €.
Die große Frage ist daher welche Präferenzen man unter dem Jahr hat. Möchte man bei der Einkommensteuer eher etwas zurückbekommen? Oder lieber nachzahlen? Oder so genau wie möglich die Steuer unterjährig abführen? Je nach Wahl der Steuerklassen (bzw. des Faktors beim Faktorverfahren) kann man diesem Ziel dann entsprechend nahe kommen.

Wenn Sie also die monatlichen Abzüge optimieren oder steuern wollen, dann sprechen Sie uns an, wir können Ihnen dann bei der Berechnung behilflich sein. Ein Antrag auf Änderung der Steuerklassen ist dann an das jeweilige Finanzamt zu richten.

Übrigens: Bei Lohnersatzleistungen kann es sehr wohl auf die richtige Auswahl der Steuerklasse drauf ankommen, da diese oft nach dem Nettoeinkommen bemessen werden