Vorsicht bei elektronischen Fahrtenbüchern. Das FG Niedersachsen hat in einem Urteil klargestellt, dass alleine die Möglichkeit eines korrekten Fahrtenbuches noch nicht ausreicht. Die sonstigen Vorgaben der Verwaltung müssen trotzdem beachtet werden! Az. 3 K 107/18– Urteil vom 23.01.2019 Zur (zeitnahen) Führung eines elektronischen Fahrtenbuches Die unmittelbare elektronische Erfassung der Fahrtwege eines betrieblichen Fahrzeugs durch ein...