Soforthilfen für Privathaushalte nach dem Hochwasser

Es wird eine Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %).

Zudem wird eine Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %).

Voraussetzung für die Auszahlung dieser Hilfen ist ein Antrag bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.

Quelle: https://www.stmi.bayern.de/med/aktuell/archiv/2024/240531hochwasser/#link_2

 

Hier ist der Link für die Anmeldung in Aichach-Friedberg: https://formulare.lra-aic-fdb.de/formcycle/form/provide/1052/