In einer vom Steuerinformationsdienst “steuertip” des markt intern Verlags veröffentlichten internen Kurzinformation fordert eine nicht näher benannte OFD die Betriebsprüfer ziemlich deutlich auf, sich Zugang zu Informationen zu verschaffen, welche in sozialen Netzwerken nur für Freunde oder direkte Kontakte freigegeben sind. Die mit einem Fake-Profil erfolgte Kontaktaufnahme stelle regelmäßig laut Verwaltung keinen Eingriff in die Grundrechte des Steuerpflichtigen dar.
Natürlich sind Daten und Informationen generell zurückhaltend im Internet zu verwenden, da es ja insbesondere auch in Austauschgruppen in den Berufsnetzwerken wie XING oder LinkedIn sein kann, dass auch die Verwaltung mitliest. Problematisch wird es aber dann, wenn sich Beamte unter einem Pseudonym ( so die verharmloste Bezeichnung der Verwaltung) in die Kontaktlisten einschleichen und dann versuchen steuerrelevante Informationen zu erhalten. Schon ein wunderschönes Herbstfoto, aufgenommen auf der Heimfahrt von einem Kunden und dann auf Facebook gepostet könnte die Verwaltung dazu inspirieren, eine private Veranlassung zu suggerieren.
Insofern kann allen nur geraten werden, bei Kontaktanfragen generell vorsichtig zu sein.