Zum Thema Corona-Bonus gibt es erfreuliche Neuigkeiten:
Die Steuerbefreiung für den Corona-Sonderbonus von maximal 1.500 € war zunächst bis zum 31.12.2020 befristet. Die Frist wurde bis zum Juni 2021 verlängert. Die Fristverlängerung führt aber nicht dazu, dass eine Corona-Beihilfe im ersten Halbjahr 2021 nochmals in Höhe von 1.500 EUR steuerfrei bezahlt werden kann. Die maximale Obergrenze von insgesamt 1.500 EUR bleibt bestehen.